Das Kartellrecht dient dem Schutz des freien Wettbewerbs und verbietet Wettbewerbsbeschränkungen wie insbesondere Preis- und Quotenabsprachen sowie Marktaufteilungen. Solche kartellrechtswidrigen Absprachen haben in der Regel Preiserhöhungen zur Folge, die ansonsten von den am Kartell beteiligten Unternehmen gegenüber ihren Abnehmern nicht durchgesetzt werden könnten. Durch kartellrechtswidriges Verhalten kann direkten und auch indirekten Abnehmern der an Kartellen beteiligten Unternehmen ein erheblicher Schaden entstehen. In den letzten Jahren wurden vermehrt Kartelle aus verschiedenen Wirtschaftsbereichen vom Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission aufgedeckt. Die dabei sanktionierten Kartellabsprachen wurden teilweise über einen langen Zeitraum und für eine große Zahl verschiedener Produkte vereinbart und umgesetzt. Unsere Kanzlei hat sich darauf spezialisiert, von Kartellabsprachen geschädigte Unternehmen bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche zu vertreten. Wir machen derzeit für namhafte Unternehmen Schadensersatzansprüche auf Grund der folgenden Kartelle geltend:
- Kaffeeröster-Kartell
- Cappuccino-Kartell
- Konsumgüter-Kartell
- Zucker-Kartell
- Spülmaschinentabs-Kartell
- Süßwaren-Kartell („Vierer-Runde“, Tafelschokolade und Informationsaustausch)
- Bier-Kartell
- Drogerieartikel-Kartell
Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der relevanten Daten, um zu ermitteln, ob und in welcher Höhe Ihrem Unternehmen Schäden entstanden sind. Gegebenenfalls beauftragen wir Wirtschaftsexperten, um die entstandenen Schäden näher zu ermitteln. Vorab nehmen wir Akteneinsicht bei den Kartellbehörden, um den Inhalt der kartellrechtswidrigen Absprachen sowie deren Auswirkungen zu ermitteln. Danach setzen wir Ihre Ansprüche gegen die am Kartell beteiligten Unternehmen außergerichtlich und auch gerichtlich durch.