Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei der rechtssicheren Erstellung und dem Abschluss von Gewerberaummietverträgen. Daneben vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Mietverhältnissen, wobei für uns stets die Erzielung des bestmöglichen wirtschaftlichen Ergebnisses für unsere Mandanten oberste Priorität hat.
Wir beraten und unterstützen unsere Mandanten auch bei der vorzeitigen Beendigung von Mietverhältnissen, insbesondere beraten wir zu den Möglichkeiten, sich vorzeitig aus langfristigen Mietverträgen, z.B. wegen Schriftformverstößen zu lösen. Hierdurch kann vielfach eine erhebliche wirtschaftliche Entlastung unserer Mandanten durch vorzeitige Beendigung eines nicht mehr rentablen, langfristigen Mietverhältnisses erreicht werden.