Wir beraten und vertreten insbesondere Unternehmen und Selbständige in allen Bereichen des Arbeitsrechts und des Dienstvertragsrechts. Neben der beratenden Tätigkeit vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch im Konfliktfall mit Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat außergerichtlich und gerichtlich. Im Individualarbeitsrecht, das die rechtlichen Verhältnisse zwischen dem Unternehmen und den Arbeitnehmern behandelt, sind wir für Unternehmen insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Personalmaßnahmen (Einstellung und Versetzung von Arbeitnehmern)
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigungen oder Aufhebungsverträge, Vertretung in Kündigungsschutzklageverfahren
- Beratung von leitenden Angestellten
Im Kollektivarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen dem Unternehmen und dem Betriebsrat und Gewerkschaften betrifft, sind wir insbesondere in folgenden Bereichen tätig:
- Verhandlung und Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Betriebsänderungen und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan
- Mitwirkungsrechte des Betriebsrats (Informations- und Beteiligungsrechte, zum Beispiel bei Personalmaßnahmen wie Versetzungen und Einstellungen)
- Vertretung in arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren wegen Streitigkeiten mit dem Betriebsrat