Arbeitnehmererfindungsrecht

Arbeitnehmererfindungsrecht in Nürnberg, Fürth, Erlangen

Erfindungen, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht werden, sind nicht immer über den Arbeitsvertrag und mit dem üblichen Gehalt abgegolten.

Wir beraten und begleiten Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit den Arbeitnehmererfindungen (Diensterfindungen), insbesondere im Zusammenhang mit der Ermittlung der angemessenen Erfindervergütung. Dabei beraten oder führen wir die Verhandlungen über die Erfindervergütung und Erstellen Vereinbarungen über die Erfindung. Sollten sich die Parteien außergerichtlich nicht einigen, vertreten wir die Interessen bei Auseinandersetzung über die Rechte und Pflichten vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), sowie vor den zuständigen Gerichten.

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